Sind Werbeartikel und Werbegeschenke abzugsberechtigt?

Kleiner Hinweis vorweg: Dieser Blog-Beitrag dient der Orientierung und soll in keiner Weise eine Rechtsberatung darstellen oder ersetzen! Wir sind Werbemittel-Experten und demnach leider nicht der richtige Ansprechpartner für rechtliche Fragen – sondern geben nur kleine Hinweise. Wir beraten Sie jedoch liebend gerne rund ums Thema: Werbeartikel – das finden wir auch weit weniger trocken als steuerliche Fragen…

Um die eigentliche Frage dieses Blog-Beitrags aber vorab zu beantworten: Für das werbetreibende Unternehmen sind Werbemittel & Geschenke bis zu einem Betrag von 35€ netto steuerlich absetzbar – wichtig zu beachten: pro Person und pro Jahr. Darunter fallen klassische Streuartikel wie Kugelschreiber und Feuerzeuge aber auch Werbeartikel, die als Geschenk vergeben werden.

Werbeartikel allgemein zählen zu den „Werbungskosten“. Dies sind Aufwendungen bzw. Ausgaben, die der Generierung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen. Aber: Die Umsatzsteuer, die Sie für Werbeartikel und Werbegeschenke zahlen, darf nicht immer automatisch von der Steuerabgesetzt werden. Hierbei ist zu beachten, ob der Beschenkte die Mehrwertsteuer des Werbegeschenks abziehen darf. Ist dies nicht der Fall, ist der Werbeartikel auch für Sie (als Käufer/Schenker) nicht abzugsfähig.

Wo liegt die Grenze pro Mitarbeiter?

Für Geschenke, Werbegeschenke und Personalaufwendungen gilt ein Freibetrag von bis zu 227 € zzgl. MwSt. pro Empfänger pro Geschäftsjahr. Die Mehrwertsteuer ist abzugsfähig, wenn die jährlichen Ausgaben diesen Betrag nicht übersteigen. Geschenke und Geschäftsgeschenke sind in der Regel persönlich, daher können Sie hier den vollen Betrag in Rechnung stellen. Personalaufwendungen können für mehre Mitarbeiter vorgesehen sein. Hierbei teilen Sie den Betrag dann durch die Anzahl der Personen, die beschenkt werden. Die aktuellen Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums

Werbegeschenke und Einkommensteuer

Bei der Einkommensteuer ist es gut zu wissen, dass die Kosten, die Ihnen für Werbegeschenke entstehen, unter „Vertretungskosten“ fallen. Dies sind die Kosten, die Ihnen als Unternehmer für die Präsentation Ihres Unternehmens entstehen. Diese Kosten fallen unter die sogenannten „Mischkosten“, die für 80% Ihres Umsatzes abzugsfähig sind.

Das klingt kompliziert? Ist es aber gar nicht! Folgende grafische Darstellung soll Ihnen bei der Veranschaulichung helfen:

Weitere Informationen über Werbeartikel, Werbemittel und Werbegeschenke und Steuern finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.

Was ist das Arbeitskostensystem (WKR)?

Für Geschenke und Zuwendungen an Mitarbeiter gilt das Arbeitskostensystem (WKR). Mit Hilfe dieser Regelung können Sie Ihren Mitarbeitern steuerfreie Geschenke und Zulagen zukommen lassen, wobei der Gesamtbetrag unter dem Freiraum bleiben muss. Dieser Freiraum wird als Prozentsatz der Lohnsumme aller Ihrer Mitarbeiter berechnet. Lesen Sie alles über die aktuellen Prozentsätze auf der Website der Zentralregierung.

Die Betriebskostenregelung können Sie nicht nur für Weihnachtspakete und andere Geschenke für Ihre Mitarbeiter nutzen, sondern auch für die Einrichtung des Arbeitsplatzes, Werkzeug, Fahrradplan, Sport Abo, Firmenkleidung und Ausrüstung. Und denken Sie auch an Ausflüge z.B. fürs Team Building oder eine Firmenfeier, die ggf. über ein ganzes Wochenende geht. Voraussetzung für die Betriebskostenregelung ist, dass nachgewiesen werden muss, dass sie unter die Arbeitskosten fällt. Es sollte demnach immer ein Geschäftselement enthalten.

Werbeartikel und Steuern – „blöde“ Kombi? Nicht mit uns!

Sie sind der Meinung, Werbeartikel sind blöd und landen so oder so im Müll? Dann freuen wir uns, Sie mit diesem Blogbeitrag vom Gegenteil zu überzeugen! Ob Kugelschreiber als klassischer Streuartikel oder doch ein hochwertigeres Kundengeschenk in Form eines Präsentkorbs – wir beraten Sie gerne!

Sind Werbegeschenke berechtigt von der Steuer abgesetzt zu werden? JA! Aber wie gesagt: Sie sollten sich von Ihrem Steuerberater oder anderer kompetenter Stelle dazu beraten lassen. Werbeartikel sind für uns eine ernste aber einfache Sache, Steuerrecht ist nicht unser Geschäft.

Von | 2022-08-23T13:08:31+02:00 23 August 2022|